Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes
Leistungsbeschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Welche Gebühren fallen an?
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Regelfall 3 Monate;
Anträge / Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Amt/Fachbereich
Fachabteilung Gewerbe
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern